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FREIHAUS 2023-1: Mehr Teilhabe in der Arbeitswelt

Für eine inklusive Gesellschaft ist es unabdinglich, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Vor Weihnachten hat das Bundeskabinett dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ zugestimmt.



Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwerbehinderungen ist mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Das ist enorm, wenn man bedenkt, dass Menschen mit Behinderungen oft überdurchschnittlich qualifiziert sind. Um dem entgegenzuwirken, möchten wir mit gezielten Maßnahmen den Arbeitsmarkt inklusiver gestalten.


Die Maßnahmen zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Übrigens ist es auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wichtig, Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.


Was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf nun? Ein Kernstück ist die Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe, die für „Nullbeschäftiger“, also Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, gilt. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen künftig vollständig zu Unterstützung und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden.


Der Gesetzentwurf sieht eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleitungen des Integrationsamtes vor. Konkret bedeutet das, dass Anträge, über die innerhalb von sechs Wochen nicht entschieden wird, als genehmigt gelten und Betroffene Planungssicherheit bekommen. Außerdem wird das Budget für Arbeit durch den zukünftig nicht mehr gedeckelten Lohnkostenzuschuss attraktiver. Für diese beiden Punkte hatte ich mich im Koalitionsvertrag ausdrücklich eingesetzt und die Umsetzung in diesem Gesetzentwurf ist ein großer Erfolg.


Arbeiten zu können, die Möglichkeit, den Beruf oder den Arbeitsplatz frei wählen zu dürfen, ist ein Menschenrecht. Ich freue mich auf das parlamentarische Verfahren ab März 2023 und dass wir mit diesem Gesetz ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und Menschen mit Behinderungen den Rücken stärken werden.

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