Für mich lebt eine gute Sozialpolitik vom Miteinander. Denn nur, wenn wir auf allen politischen Ebenen gemeinsam daran arbeiten, die Werte unserer liberalen Bürgergesellschaft mit Leben zu füllen, kann es uns gelingen, unseren Sozialstaat fit für die Zukunft zu machen. Ohne den regelmäßigen Austausch zwischen Bund und Ländern ist eine gute Sozialpolitik aus meiner Sicht nicht umsetzbar. Ich habe mich deshalb sehr gefreut, dass einmal mehr viele Sozialpolitiker aus der Bundestagsfraktion sowie aus den Ländern der Einladung von Pascal Kober, Dennys Bornhöft und mir gefolgt sind und zum 3. Bund-Länder-Meeting zur Teilhabepolitik nach Berlin gekommen sind.
Die Tagesordnung war so vielseitig, wie es die aktuellen Herausforderungen der Teilhabepolitik sind. Zu Beginn des Austauschs standen erneut die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung auf der Agenda. Zwar können die Freien Demokraten hier auf einen Erfolg zurückblicken: Gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und Linken war es im April gelungen, den grundgesetzwidrigen Ausschluss von der Europawahl vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwenden. Das Gesetz, mit dem die Große Koalition die Wahlrechtsausschlüsse im Anschluss jedoch aufgehoben hat, sieht im Gegenzug Verschärfungen im Strafrecht und bei den Assistenzleistungen vor. Dies betrifft künftig weit mehr als nur die zuvor 85.000 von der Wahl ausgeschlossenen Menschen. Die Freien Demokraten werden die künftigen Entwicklungen hier genau verfolgen. Für mich ist völlig klar: Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Niemand darf durch bürokratische Hürden an seiner Ausübung gehindert werden.
Ein weiteres Thema, über das in Bund und Ländern viel diskutiert wurde – besonders auch in Niedersachsen – ist die Schulgeldfreiheit in Gesundheitsberufen. Laut Koalitionsvertrag soll diese bundesgesetzlich geregelt werden. Die Diskussion zeigte einmal mehr, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Denn der derzeitige Flickenteppich geht vor allem zu Lasten der jungen und motivierten Menschen, die eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf anstreben. Die Befreiung in Niedersachsen war deshalb richtig und wichtig. Umso unverständlicher ist es aus Sicht der Freien Demokraten, warum diese nur für die künftigen, nicht aber die bestehenden Jahrgänge gilt.
Ausgetauscht haben wir uns außerdem über das Reparaturgesetz zum Bundesteilhabegesetz. Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des BTHG in Kraft. Noch immer sind aber wichtige Fragen rund um die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen nicht geklärt. Die Koalitionsfraktionen haben das an einigen Stellen erkannt und in der 2./3. Lesung im Bundestag entsprechende Änderungsanträge eingebracht. Diesen haben wir deshalb auch zugestimmt. Leider sind sie aus meiner Sicht aber nicht weitreichend genug. Dem finalen Gesetzentwurf konnten die Freien Demokraten daher in der vergangenen Woche nicht zustimmen.
Auch in Zukunft werde ich mich dafür stark machen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit den Freien Demokraten in den Ländern weiter zu stärken.
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