In der vergangenen Woche hat der Bundestag die Einführung des Bürgergeldes beschlossen. Wieso dies eine gute Nachricht für viele Menschen in Deutschland ist und weshalb die Union vor allem Fehlinformationen verbreitet, lesen Sie hier.
In den Koalitionsverhandlungen zwischen den drei Ampel-Partnern bestand von Beginn an Konsens: Das bestehende Hartz IV-System ist reformbedürftig und muss dringend abgelöst werden. Hierfür hatten auch wir Freie Demokraten uns schon lange stark gemacht.
Die multiplen Krisen, vor denen Deutschland derzeit steht, haben uns dabei unter Zugzwang gesetzt. Und so ist bereits früh im Jahr entschieden worden, dass wir das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 einführen wollen.
Doch weshalb brauchen wir das Bürgergeld so dringend?
Der erste Grund liegt auf der Hand. Mit dem Bürgergeld steigt auch der Regelsatz um 53 Euro auf künftig 502 Euro. Doch wir gehen auch weit darüber hinaus. Denn mit dem Bürgergeld passen wir das Grundsicherungssystem den aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an.
Wir fördern diejenigen, die sich aus der Bedürftigkeit herausarbeiten möchten. Mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze setzen wir Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Reform ist überfällig und das Kernelement des Liberalen Bürgergeldes – wir packen sie endlich an. In diesem Zusammenhang haben wir eine weitere wichtige Reform durchgesetzt: Die Nicht-Anrechnung von Einkünften von Kindern, sofern deren Eltern im Sozialhilfebezug sind. So durfte ein Kind aus einer Bedarfsgemeinschaft bisher bei einem 520-Euro-Minijob nur 184 Euro behalten, während beispielsweise die Arzttochter alles behalten durfte. Damit nehmen wir jungen Menschen jeglichen Anreiz, selbst Verantwortung zu übernehmen. Es ist deshalb richtig, dass künftig auch das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft alles behalten kann. Gleiches gilt bei der Ausbildungsvergütung: Beträgt sie beispielsweise 800 Euro, so durften vorher nur 240 Euro können behalten werden. Künftig können 604 Euro behalten werden. Über die wichtigen Reformen bei den Hinzuverdienstregelungen berichtet Anja Schulz in Ihrem Artikel ausführlich.
Ein weiterer wichtiger Schritt beim Bürgergeld ist die stärkere Förderung der Qualifizierung. Nach fast 20 Jahren im bisherigen System müssen wir konstatieren, dass die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt häufig scheitert. Denn mit rund 1 Million Langzeitarbeitslosen im Jahresschnitt 2021 beträgt ihr Anteil an allen arbeitssuchenden Menschen beinahe 40 Prozent. Zeitgleich leiden wir in Deutschland unter einem massiven Arbeits- und Fachkräftemangel. Hier müssen wir dringend Angebot und Nachfrage zusammen bringen. Dies wollen wir erreichen, indem wir den Zugang zu Weiterbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten deutlich erleichtern.
Im Rahmen der nun abgeschlossenen Verhandlungen haben wir außerdem dafür gesorgt, dass zukünftig auch in der anfänglichen Karenzzeit immer nur angemessene Heizkosten übernommen werden. Dies war uns ein wichtiges Anliegen angesichts der aktuellen Energiekrise. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass ein Umzug in eine teurere Wohnung in der Karenzzeit nicht möglich sein wird und Sozialbetrug immer ohne weitere Einschränkungen zu Leistungskürzungen führt. Die Selbstauskunft bei Vermögensangaben wurde konkretisiert, indem Vermögenswerte aufgelistet werden müssen.
Klar ist bei alledem eines: Auch wenn die Union immer wieder anderes behauptet: Als Freie Demokraten haben wir durchgesetzt, dass das Prinzip „Fördern und Fordern“, das explizit auch Sanktionsmöglichkeiten einschließt, erhalten bleibt.
Mehr Hintergründe zum Bürgergeld gibt es auch auf der Seite der FDP-Bundestagsfraktion hier.
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