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FREIHAUS 2020-3: Teilhabe am Arbeitsmarkt sichern

Die Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen ist noch immer viel zu hoch. Weshalb wir deshalb eine neue Ausgleichsabgabe für Unternehmen brauchen, die keinem einzigen Menschen mit Behinderung eine Chance geben wollen, lesen Sie hier.



Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Baustein für die echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Antworten der Bundesregierung auf meine Kleinen Anfrage zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen sowie zur Entwicklung der Ausgleichsabgabe sind deshalb umso ernüchternder.


Zwar ist die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen zwischen 2010 und 2018 von 14,8 auf 11,2 Prozent gesunken. Doch im Vergleich zur Referenzgröße, von 6,5 Prozent, die alle Menschen einschließt, ist sie noch immer viel zu hoch. Aus meiner Sicht besteht deshalb Handlungsbedarf.


Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern unterliegen in Deutschland der sogenannten Beschäftigungspflicht; sie müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen gemäß § 154 SGB IX nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich dabei nach der Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze und ist derzeit in drei Stufen geteilt: Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent, Unternehmen mit einer Quote von zwei bis weniger als drei Prozent und solche mit weniger als zwei Prozent.


Die von vielen Parteien und Verbänden geforderte Erhöhung der Beschäftigungspflichtquote halte ich für den falschen Weg, um die hohen Arbeitslosenquoten unter schwerbehinderten Menschen anzugehen. Denn schon heute sind 285.000 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt. Eine Erhöhung der Quote fünf auf sechs Prozent würde zu rund 230.000 weiteren Pflichtarbeitsplätzen führen – also insgesamt über 500.000. Demgegenüber stehen 160.000 schwerbehinderte Menschen, die arbeitslos sind.


Ich bin der Auffassung, dass Menschen mit Behinderungen eine Bereicherung für unsere liberale Bürgergesellschaft und für unsere Unternehmen sind. Viele Unternehmen haben das unglaubliche Potential erkannt: Sie gehen mit gutem Beispiel voran und profitieren von Menschen mit Behinderungen in ihren Teams. Es ist mir deshalb unerklärlich, weshalb sich noch immer ein Viertel der beschäftigungspflichten Unternehmen davor fürchten, einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Denn aus den Antworten der Bundesregierung geht hervor, dass von den 164.000 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern im Jahr 2017 über 42.000 die Beschäftigungspflichtquote mit null Prozent erfüllt haben.

Wir brauchen deshalb eine neue Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keinem einzigen Menschen mit Behinderung eine Chance geben wollen. Hierfür setze ich mich ein.


Die Antworten auf meine Kleinen Anfragen finden Sie online hier (Entwicklung der Ausgleichsabgabe) und hier (Arbeitsmarktsituation).

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