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FREIHAUS 2020-1: Barrierefreiheit erlebbar machen

Im letzten Jahr jährte sich nicht nur die Aufnahme des Diskriminierungsverbotes für Menschen mit Behinderungen in unser Grundgesetz zum 25. Mal. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verzeichnet ein Jubiläum: Vor inzwischen über zehn Jahren trat sie in Deutschland in Kraft.



In Artikel 9 führt die UN-BRK aus, dass die Grundlage für eine unabhängige Lebensführung und für volle Teilhabe der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln und zu Information und Kommunikation ist. Als Freier Demokrat bin ich der festen Überzeugung, dass es gerade die selbstbestimmte Mobilität ist, die einen entscheidenden Beitrag zu umfassender Teilhabe leistet.


Leider drückt sich die Große Koalition hier – wie bei so vielen Dingen – vor ihrer Verantwortung. So heißt es in § 8 Personenbeförderungsgesetz zwar, dass ab Januar 2022 der Öffentliche Personennahverkehr vollständig barrierefrei sein soll. Doch zeitgleich erlauben CDU/CSU und SPD den Ländern weitreichende Ausnahmen. Auf meine Nachfrage, bis wann mit einem vollständig barrierefreien Nahverkehr zu rechnen sei, versteckte sich der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) hinter der Länderzuständigkeit. Und auch von Problemen bei barrierefreiem Reisen im schienengebundenen Nah- und Fernverkehr will man im Berliner Ministerium nichts wissen.

Für mich ist klar: Hier besteht Handlungsbedarf! Denn ein Leben in Selbstbestimmung darf nicht daran scheitern, dass der Bund sich seiner Verantwortung entzieht. In unserem Antrag (Bundestags-Drucksache 19/147887) fordern wir Freie Demokraten daher die Bundesregierung auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und endlich auf die Herstellung umfassender Barrierefreiheit zu drängen. Hierfür sollen die Ausnahmeregelungen, die derzeit noch gelten, spätestens 2026 enden. Außerdem soll das barrierefreie Reisen mit der Bahn erleichtert werden, indem der Mobilitätsservice weiter ausgebaut wird.


Der barrierefreie Zugang zur Umwelt bedeutet aber noch mehr als nur Mobilität. Er bedeutet auch, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu öffentlichen Gebäuden haben. Deshalb fordern die Freien Demokraten, dass alle öffentlichen Bauten des Bundes bis spätestens 2044 vollständig barrierefrei zugänglich sind – und das in allen Gebäudeteilen.


Seit der Aufnahme des Diskriminierungsverbotes in unser Grundgesetz im Jahr 1994 und dem Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland im Jahr 2009 hat sich Vieles getan. Das Beispiel der Barrierefreiheit zeigt aber, dass der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft noch weit ist. Mein Anspruch als Freier Demokrat ist klar: Ich will diesen Weg aktiv gestalten und Menschen so ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

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