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Endlich Klarheit bei der Umsatzsteuer für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Betroffene

„Nachdem die Bundesregierung das gesamte letzte Jahr untätig war, herrscht nun endlich Klarheit: Auch künftig bleiben Mahlzeiten umsatzsteuerfrei. Ein geringer Trost für Betroffene und Einrichtungen der Behindertenhilfe, deren Sorgen lange völlig ignoriert wurden“ so Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagesfraktion.



„Die Freien Demokraten haben im vergangenen Jahr wiederholt deutlich gemacht, dass die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Umsatzsteuerpflicht für unzumutbare Unsicherheiten bei Einrichtungen und Betroffenen gesorgt hat. Auch wegen der nicht zu rechtfertigenden Bürokratie ist das Bundesteilhabegesetz damit endgültig zum Bundestelefonhörergesetz verkommen“, so der FDP-Sozialpolitiker.

In der Kleinen Anfrage (Drs. 19/16379) hatte die FDP-Bundestagsfraktion nach der künftigen umsatzsteuerlichen Regelung von Mahlzeiten in Einrichtungen der Behindertenhilfe gefragt. So sollten mit der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) und der einhergehenden Trennung von Fachleistungen der Behindertenhilfe und existenzsichernden Leistungen zunächst Mahlzeiten mit einer höheren Umsatzsteuer belastet werden. Nun hat die Bundesregierung doch noch ihre Auffassung geändert.

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