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Beeck künftig für BeNeLux-Staaten und Lateinamerika zuständig

Berlin./Lingen.

Der lokale Bundestagsabgeordnete verantwortet für die FDP-Bundestagsfraktion künftig die BeNeLux-Staaten sowie die Länder Lateinamerikas. Als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss ist er Berichterstatter für die genannten Staaten.


„Mit den BeNeLux-Staaten verbindet gerade uns Emsländer eine lange und gute Zusammenarbeit. Es ist daher nur folgerichtig, dass ich künftig für diese im Auswärtigen Ausschuss zuständig bin“, so Beeck.


Zu den Ländern Lateinamerikas, für die Beeck verantwortlich ist, gehören unter anderem Mexiko, Kolumbien, Brasilien sowie alle Staaten Mittelamerikas und der Karibik.


„Die globalen Herausforderungen nehmen immer weiter zu. Gerade auch in Lateinamerika werden Demokratien immer häufiger durch autoritäre Strömungen unter Druck gesetzt. Als Ampel-Koalition haben wir uns deshalb zum Ziel gesetzt, unsere Wertegemeinschaft mit den Demokratien in Lateinamerika und der Karibik zu stärken und unser Engagement für Rechtsstaatlichkeit und gegen Populismus, autoritäre Bewegungen und Diktaturen zu stärken. Ich freue mich darauf, diese Vorhaben aktiv im Auswärtigen Ausschuss zu begleiten", so Beeck.


Neben den regionalen Berichterstattungen zeichnet sich Beeck zudem für das UN-Mandat und den damit verbundenen Bundeswehr-Einsatz im Südsudan, UNMISS, verantwortlich. In seiner Bundestags-Rede zum Mandat am vergangenen Donnerstag machte er dabei deutlich, dass Deutschland sich der Mission verpflichtet fühlt, da auf diese Weise der Prozess zu fairen Wahlen und einer neuen Verfassung begleitet wird. Beeck: „Ich danke den Soldatinnen und Soldaten im Südsudan und weltweit für ihren aufopferungsvollen Einsatz.“


Bereits im Dezember war Beeck zudem von seiner Fraktion zum teilhabepolitischen Sprecher ernannt worden, der für die Belange von Menschen mit Behinderungen zuständig ist. Dieses Amt hatte er bereits in der vergangenen Wahlperiode inne. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist Beeck zudem Berichterstatter für die Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) sowie das das Soziale Entschädigungsrecht bzw. die Opferentschädigung (Sozialgesetzbuch XIV).

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