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Wahlrechtsausschluss: Rechtsbruch der Großen Koalition verhindern

Zum Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zum Wahlrechtsausschluss äußert sich der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Beeck: „Die Bundesregierung will Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige weiter von der Europawahl im Mai ausschließen. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist nun die letzte Konsequenz, um diesen Grundrechtsbruch zu verhindern.“


Jens Beeck und andere Abgeordnete vor Mikrofonen.

„Die Große Koalition ignoriert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Januar. Unsere Position als FDP ist klar. Die Ausschlüsse dürfen nicht länger Anwendung finden. Andernfalls raubt man diesen Menschen ein elementares Grundrecht“, so der FDP-Sozialpolitiker.


Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige im Bundeswahlgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Selbiger Ausschluss findet im Europawahlgesetz jedoch noch immer Anwendung. Leider sieht die Große Koalition keinen Anlass, die Ausschlüsse gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 Europawahlgesetz umgehend zu streichen. Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken stellen deshalb einen Antrag auf Einstweilige Anordnung nach Art. 32 BVerfGG, in dem sie fordern, dass die Ausschlüsse bei der Europawahl nicht zur Anwendung kommen.

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