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Wahlrechtsausschluss: Menschen wird endlich Grundrecht zuerkannt

Zum Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrechtsausschluss äußert sich der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Beeck: „Ein großer Tag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Mit seiner Entscheidung, dass Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige an der Europawahl im Mai teilnehmen dürfen, stärkt das Bundesverfassungsgericht unsere Demokratie. Denn nach dem Willen der Großen Koalition wäre vielen Menschen ihr Wahlrecht vorenthalten worden.“



„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse schon bei der Europawahl nicht angewendet werden dürfen. Damit wird ihnen endlich ihr Grundrecht zuerkannt. Für die Große Koalition ist das eine klare Niederlage. Denn erst hat sie das Thema auf die lange Bank geschoben und dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Menschen von der Europawahl im Mai ausgeschlossen hätte“, so der FDP-Sozialpolitiker.


Bereits im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige im Bundeswahlgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Selbiger Ausschluss findet im Europawahlgesetz jedoch noch immer Anwendung. Die Fraktionen der Großen Koalition haben am vergangenen Donnerstag zwar einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sieht die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse allerdings erst ab 1. Juli vor – also nach der Europawahl im Mai. Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken haben deshalb im März einen Antrag auf Einstweilige Anordnung nach Art. 32 BVerfGG gestellt, in dem sie fordern, dass die Ausschlüsse bei der Europawahl im Mai nicht zur Anwendung kommen.

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