Zum Antrag der Großen Koalition zum Wahlrechtsausschluss äußert sich der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Beeck: „Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige bleiben weiterhin von der Europawahl im Mai ausgeschlossen. Die Große Koalition feiert einen Erfolg, der mitnichten einer ist. Damit blamiert sie sich einmal mehr bei diesem Thema.“
In seinem Beschluss vom 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähigen im Bundeswahlgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Trotz des Urteils wird die Große Koalition dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion nicht zustimmen. Dieser sieht die Streichung des Wahlrechtsausschlusses für die Bundestags- und Europawahl vor. Stattdessen bringen die Koalitionsfraktionen einen eigenen Antrag ein, der die Streichung lediglich ankündigt.
„Die Große Koalition gibt in ihrem Antrag offen zu, dass eine Teilnahme an der Europawahl im Mai vom Tisch ist. Das ist eine Schande für unsere Demokratie. Denn vielen Betroffenen wird ein fundamentales Grundrecht vorenthalten. Erst nach über einem Jahr ist es der Großen Koalition gelungen, überhaupt eine Lösung zu präsentieren. Ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wäre es selbst zu dieser Notlösung nicht gekommen. Dass diese nun auch noch als Erfolg gefeiert wird, ist mehr als peinlich.“
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