„Viele Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialwirtschaft mussten wegen des Corona-Virus schließen. Im Gegensatz zu Unternehmen steht für sie jedoch noch keine Hilfe bereit. Die Rettungsmaßnahmen müssen dringend auch diese Einrichtungen umfassen“, so Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagesfraktion
„Unternehmen sollen richtigerweise durch einen Rettungsfond der Bundesregierung abgesichert werden. Doch auch viele soziale Einrichtungen mussten schließen oder haben dies zum Schutz der Menschen getan. Noch ist aber völlig unklar, wie die daraus resultierenden finanziellen Probleme durch weiterlaufende Personal- und Mietkosten angegangen werden. Klar ist: Die Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialwirtschaft dürfen bei den Hilfsmaßnahmen auf keinen Fall vergessen werden. Zudem sind dringend bundesweit einheitliche Regelungen notwendig, um Rechtssicherheit für die Leitungen vor Ort zu schaffen und besonders gefährdete Menschen zu schützen“, so der FDP-Sozialpolitiker.
Im Zuge der Corona-Krise hatten sich Bund und Länder auf umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus geeinigt. Hierzu gehören unter anderem die Schließung von Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. In einigen Bundesländern sind zudem auch Einrichtungen der Behindertenhilfe wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geschlossen, in denen häufig besonders gefährdete Personengruppen tätig sind.
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