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Rettungsfonds für gemeinnützige Unternehmen



„Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen haben keinen Zugang zu den KfW-Coronahilfen. Auch bei Einrichtungen der Sozialwirtschaft und Behindertenhilfe ist die Unterstützung noch immer nicht geklärt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagesfraktion.

„Die parteiübergreifende Zustimmung zum milliardenschweren Corona-Rettungsfond war ein richtiges und wichtiges Zeichen. Doch gemeinnützige Unternehmen wie zum Beispiel Inklusionsfirmen haben keinen Zugang zu den neuen Liquiditätshilfen und KfW-Förderkrediten. Um massive negative Auswirkungen in unserer Sozialwirtschaft zu verhindern, müssen die entsprechenden Maßnahmen deshalb dringend und zeitnah ausgeweitet werden. Bund und Länder müssen umgehend nachbessern und eine finanzielle Unterstützung sicherstellen“, so der FDP-Sozialpolitiker.

Bundestag und Bundesrat hatten in der vergangenen Woche milliardenschwere Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Unternehmen beschlossen. Nach derzeitigem Stand haben gemeinnützige Organisationen jedoch keine Zugangsmöglichkeit zu den KfW-Förderangeboten bzw. KfW-Coronahilfen. Auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialwirtschaft ist die Situation nach wie vor unklar. Beeck hatte sich deshalb direkt an die KfW gewandt.

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