Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung äußert sich der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Beeck: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine herbe Klatsche für die Rechtsstaatsfähigkeit der Union. Die FDP fordert schon lange die Abschaffung des pauschalen Wahlrechtsausschlusses.“
In seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähigen verfassungswidrig ist.
„Gestern lag der Gesetzentwurf der FDP zum wiederholten Mal im Ausschuss vor und wurde grundlos von Union und SPD abgelehnt. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für alle Menschen mit Behinderungen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland gelten muss“, so der zuständige Sozialexperte der FDP.
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