Zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen erklärt der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagfraktion, Jens Beeck: "Die Abschaffung der pauschalen und stigmatisierenden Wahlrechtsausschlüsse in Niedersachsen war längst überfällig. Bereits im letzten Frühjahr hat eine Öffentliche Anhörung im niedersächsischen Landtag ergeben, dass die Ausschlüsse rechtlich unhaltbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies vor kurzem erst bestätigt."
„Es hat zwar lange gedauert, aber nun hat die Landesregierung endlich gehandelt. Die schwarz-rote Landesregierung kann nun zeigen, dass sie auf die schwarz-rote Bundesregierung Einfluss hat, denn diese hat noch keine greifbaren Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gezogen.
Damit das Wahlrecht für alle Menschen auch bei der Europawahl 2019 schon gilt, haben wir uns, gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Der Linken, in einem Eilverfahren an das Bundesverfassungsgericht gewandt", so der Niedersachse Beeck.
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