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Menschen mit Behinderungen und soziale Einrichtungen entlasten

„Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen und Unternehmen der Sozialwirtschaft werden in der Corona-Krise noch immer sträflich vernachlässigt. Dies muss sich dringend ändern, wenn wir nach der Krise nicht vor einem Scherbenhaufen stehen wollen“, so Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag.



„Viele wichtige Strukturen sind durch die derzeitigen Hilfsmaßnahmen wie den Sozialschutzschirm nicht abgedeckt. Diese Probleme adressieren wir in unserem Antrag, den wir in dieser Woche in den Bundestag einbringen“, so der FDP-Sozialpolitiker. Die Freien Demokraten fordern in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/18672) unter anderem, die Einrichtungen mit ausreichend Schutzmaterialien zu versorgen und die finanziellen Mehrbedarfe für die personalintensivere Betreuung auszugleichen. Zudem dürfen keine Finanzierungslücken für solche Einrichtungen entstehen, die Komplexleistungen erbringen und deren Ausfälle daher nicht oder nur teilweise vom Sozialschutzschirm aufgefangen werden.


Bereits zu Beginn der Corona-Krise hatte die FDP-Fraktion gefordert, dass offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung stattfinden dürfen (Antrag auf BT-Drs. 19/17883). „Ich bin froh, dass dem berechtigen Wunsch von Gehörlosen und Menschen mit Hörbehinderungen an vielen Stellen nachgekommen wurde. Wir müssen nun sicherstellen, dass die Gebärdensprachdolmetschung nach der Corona-Krise nicht klammheimlich wieder eingestellt wird“, so Beeck abschließend.


Von der Krise besonders betroffen sind zudem Inklusionsfirmen. Um ihren Erhalt zu sichern, fordern die Freien Demokraten, dass der Status der Gemeinnützigkeit kein Hindernis für die Beantragung von KfW-Corona-Hilfen sein darf. Darüber hinaus setzen sie sich in einem weiteren Antrag (BT-Drs. 19/18257) dafür ein, die drohende steuerliche Schlechterstellung im Umsatzsteuerrecht zu verhindern.

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