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Menschen mit Behinderungen mehr Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt geben

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Menschen mit Behinderungen sollen so mehr Chancen auf eine Arbeitsstelle außerhalb von Werkstätten erhalten. Der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck erklärt hierzu:


"Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz eine außerordentliche Tragweite hat. Mithilfe der neu geschaffenen vierten Stufe der Ausgleichsabgabe setzen wir einen massiven Anreiz zur Mehrbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt. So machen wir den Wechsel aus der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt attraktiver und schaffen die ineffiziente Bußgeldvorschrift und die damit verbundene Bürokratie ersatzlos ab", so Jens Beeck.


"Durch die Schaffung der Genehmigungsfiktion gehen wir zudem ein weiteres Problem an - dauert das Antragsverfahren zu lange, gilt nach sechs Wochen automatisch die Genehmigungsfiktion und das Arbeitsverhältnis kann beginnen", so Beeck weiter. "Auch die Verbesserung beim Lohnkostenzuschuss im Budget für Arbeit und die Neuaufstellung der weiterentwickelten Versorgungsmedizinverordnung sind wichtige Aspekte. Dieses Gesetz ist wirklich ein großer Schritt."

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