„Menschen mit Behinderungen dürfen bei der Corona-Impfung nicht übergangen werden. Als FDP-Fraktion fordern wir daher in unserem Corona-Impfgesetz, dass Personen mit Trisomie 21 und Personen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Pflegegrad 4 oder 5 den höchsten Zugang zur Schutzimpfung erhalten“, so der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck.
Die FDP-Fraktion bringt ihren Entwurf für ein Gesetz zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 an diesem Donnerstag in den Deutschen Bundestag ein.
„In den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wurde Menschen mit Behinderungen bis zuletzt nicht die notwendige Priorität eingeräumt. Gerade Personen mit Schwer- und Mehrfachbehinderung sind aber extrem durch das Corona-Virus bedroht. Viele von ihnen isolieren sich deshalb bereits seit dem Frühjahr vollständig. Es ist nur folgerichtig, dass sie schnellstmöglich Zugang zur Impfung erhalten. Als Freie Demokraten sind wir außerdem davon überzeugt, dass eine derart wichtige Entscheidung wie die Reihenfolge der Corona-Impfung vom Bundestag getroffen werden muss. Aus diesem Grund wollen wir mit unserem Corona-Impfgesetz eine klare gesetzliche Grundlage schaffen“, so der FDP-Sozialpolitiker abschließend.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
Comments