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FREIHAUS-6: Mehrgenerationenhäuser stärken

Mehrgenerationenhäuser sind ein Erfolgsprojekt. Das zeigt sich alleine schon dadurch, dass seit dem Start des ersten Bundesprogramms vor mehr als zehn Jahren deutschlandweit über 540 Mehrgenerationenhäuser entstanden sind – und es werden stetig mehr. Darauf bin ich stolz.


Jens Beeck angelehnt an ein Geländer.

Der Erfolg hat einen einfachen Grund: Mehrgenerationenhäuser verbinden, sie sind ein Ort des Zusammenkommens für Jung und Alt. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in MGHs und leisten so einen wichtigen Beitrag für unseren sozialen Zusammenhalt. Für mich stehen  Mehrgenerationenhäuser damit beispielhaft für das, was unsere liberale Bürgergesellschaft ausmacht.


Die Angebote von Mehrgenerationenhäusern sind so vielfältig wie unser Land. Neben gemeinsamen Aktivitäten von jungen und alten Menschen und freiwilligem Engagement sind auch die Themen Integration und Bildung immer mehr in den Fokus der Arbeit vor Ort gerückt. Im derzeitigen Bundesprogramm finden sich so beispielsweise die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte als inhaltliche Schwerpunkte wieder.


Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen, diese Arbeit weiter zu ermöglichen und zu unterstützen. Bisher werden die Mehrgenerationenhäuser durch Bundesprogramme unterstützt. Aufgrund des Erfolges wurde das erste, 2011 auslaufende Programm zunächst durch das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II von 2012 bis 2016 und zuletzt durch das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus von 2017 bis 2020 fortgesetzt. Durch die zeitliche Befristung der Programme wird die Arbeit der Menschen jedoch massiv erschwert. Allem voran fehlt es an Planungssicherheit. Doch ohne diese ist ein verlässlicher Betrieb der MGHs nicht möglich. Ich setze mich daher dafür ein, dass das Bundesprogramm entfristet und verstetigt wird. Aus meiner Sicht ist dies das Mindeste, was wir den vielen Ehrenamtlichen schuldig sind.

Im Rahmen des Bundesprogramms erhalten die Häuser derzeit Zuwendungen von bis zu 40.000 Euro. Bis zu 30.000 Euro werden dabei vom Bund bereitgestellt, 10.000 Euro müssen kommunal kofinanziert werden. Seit Beginn der Unterstützung ist ihr Umfang unverändert geblieben. Im gleichen Zeitraum sind jedoch nicht nur die Aufgaben, die die Mehrgenerationenhäuser schultern, immer vielfältiger geworden. Auch die mit der Durchführung verbundenen Kosten sind stetig gestiegen, sodass die bereitgestellten Mittel heute bei weitem nicht mehr ausreichen. Ich bin der Überzeugung, dass wir die Mehrgenerationenhäuser hier nicht länger im Regen stehen lassen dürfen. Ich fordere deshalb, dass die Festbetragsfinanzierung durch den Bund um ein Drittel, von 30.000 Euro auf 40.000 Euro, erhöht wird.


Die Mittel sind derzeit jedoch nicht nur unzureichend. Auch das Beantragen selbst wie auch das Einwerben von nötigen Drittmitteln stellt für viele, insbesondere kleinere Häuser, eine unzumutbare zeitliche Belastung dar. Diese Zeit fehlt für die so entscheidende Projektarbeit. Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir den bürokratischen Aufwand in den Antragsverfahren weiter reduzieren müssen. Nur so schaffen wir wirkliche Entlastung, wo sie dringend gebraucht wird.


In den Haushaltsberatungen werde ich mich dafür einsetzen, unsere Mehrgenerationenhäuser zu stärken. Denn für mich sind sie nicht mehr aus unserer Gesellschaft wegzudenken!


Die konkreten Forderungen der FDP-Bundestagsfraktion im Überblick:

  • Planungssicherheit für die Mehrgenerationenhäuser herzustellen und das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus über den 31.12.2020 hinaus zu verstetigen.

  • Kostensteigerungen in den Mehrgenerationenhäusern zu berücksichtigen und die Festbetragsfinanzierung durch den Bund von bis zu 30.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro aufzustocken.

  • Das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser zu stärken, indem es im entsprechenden Einzelplan des Haushaltsgesetzes berücksichtigt wird.

  • Flexibilität für die Arbeit vor Ort zu schaffen und Ausgaben für Baumaßnahmen in den Katalog der zuwendungsfähigen Maßnahmen aufzunehmen.

  • Den bürokratischen Aufwand für Mehrgenerationenhäuser zu minimieren und die Antragsverfahren für Fördermittel zu vereinfachen, in dem vermehrt Pauschalen in den Abrechnungsverfahren zum Einsatz kommen.

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