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FREIHAUS-5: Biergartenkultur erhalten

Im Biergarten trifft man sich, man kommt zusammen, man entspannt. Wie das Bier gehören auch die Biergärten zu unserer liberalen, weltoffenen Kultur, in der wir das gesellschaftliche Miteinander genießen. Biergärten sind aus unserem Sommer nicht wegzudenken.


Jens Beeck vor dem Reichstagsgebäude.

Für Gastronomen wird es jedoch immer schwieriger, Fachkräfte für ihre Betriebe zu finden. Gerade die Außengastronomie ist dabei wie keine andere vom Wetter abhängig. Es leuchtet daher ein, dass im Freien betriebene Gaststätten in besonderen Maße darauf angewiesen sind, zeitlich flexibel auf wetterbedingt schwankende Nachfrage reagieren zu können.


Als Freier Demokrat bin ich der Auffassung, dass der Gesetzgeber den Menschen – Gästen und ihren Gastgebern – nicht im Wege stehen darf. Deshalb muss es aus meiner Sicht für Gastronomen möglich sein, flexibel und kurzfristig handeln zu können. Leider wurden die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Arbeit auf Abruf in den letzten Jahren derart verschärft, dass es weder den Gastronomen noch den Servicekräften möglich ist, genau diese gewünschte Flexibilität an den Tag zu legen. Ich habe mich deshalb in der FDP-Bundestagsfraktion für Ausnahmen für die Außengastronomie im Teilzeit- und Befristungsgesetz stark gemacht. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen möchte ich die Ankündigungsfrist für den Arbeitstag von vier auf zwei Tage verringern. Außerdem soll die wöchentliche Mindestarbeitszeit auf 10 Stunden anstelle von bisher 20 verringert werden, sofern es keine andere Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt.

Neben den starren Regeln im Teilzeit- und Befristungsgesetz haben die Beschäftigten ein weiteres Problem: Während überall in Deutschland die Löhne in den letzten Jahren gestiegen sind, gehen die Minijobber leer aus. Denn die 450-Euro-Grenze ist seit 2013 nicht mehr angepasst worden. Gerade in der Gastronomie arbeiten aber viele Studierende, die den Sommer und die Semesterferien nutzen, um ihr Konto aufzubessern. Vom Lohn-Plus bleibt ihnen nichts. Deshalb fordert die FPD-Bundestagsfraktion, die bisher starr ausgestalteten Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung zu dynamisieren. So sollen Minijobber auf das 60-fache des Mindestlohns kommen können und Beschäftigte in der Gleitzone auf das 145-fache.


Meinen Antrag „Biergartenkultur erhalten - Arbeit auf Abruf für Gastronomen und Beschäftigte erleichtern“ nach der Sommerpause in das parlamentarische Verfahren einbringen und hoffen, dass so wenigstens im nächsten Jahr Gastronomen und Servicekräfte endlich von überflüssiger Bürokratie entlastet werden. Denn niemand soll wegen bürokratischer und unflexibler Regelungen vor verschlossenen Biergärten stehen.

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