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FREIHAUS-3: Wahlrecht

Der 15. April 2019 war ein großer Tag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Mit seiner Entscheidung, dass Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige an der Europawahl im Mai teilnehmen dürfen, stärkt das Bundesverfassungsgericht unsere Demokratie. Nach dem Willen der Großen Koalition wäre vielen Menschen ihr Wahlrecht vorenthalten worden – doch dies haben wir Freie Demokraten nicht hingenommen. Und genau diese Position habe ich auch in Karlsruhe vertreten.


Jens Beeck vor dem Gebäude des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Sicht geteilt und deutlich gemacht, dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse schon bei der Europawahl nicht angewendet werden dürfen. Damit wird Menschen mit Behinderungen endlich ihr Grundrecht zuerkannt. Für die Große Koalition in Berlin ist das eine klare Niederlage. Denn erst hat sie das Thema auf die lange Bank geschoben und im Ausschuss Woche für Woche vertagt. Schlussendlich hat sie dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Menschen von der Europawahl im Mai ausgeschlossen hätte.


Bereits im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige im Bundeswahlgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Doch selbst das hat die Große Koalition nicht zum Handeln bewogen. Die einzige Möglichkeit war daher, nach Karlsruhe zu ziehen – und genau das haben Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken auch getan, indem sie im März einen Antrag auf Einstweilige Anordnung nach Art. 32 BVerfGG gestellt haben. Wir forderten, dass die Ausschlüsse bei der Europawahl im Mai nicht zur Anwendung kommen. Diesem wurde – als Antragslösung – stattgegeben und damit wurde unsere Demokratie gestärkt.


In Niedersachsen hat die rot-schwarze Koalition zumindest eine etwas bessere Figur gemacht. Hier hat die Landesregierung bereits nach der Entscheidung zum Bundeswahlgesetz aus dem Januar die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse gestrichen.

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