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FREIHAUS 2023-3: Jahrhundertentwurf aus dem Arbeitsministerium

Der Gesetzesentwurf zum Inklusiven Arbeitsmarkt ist unbestritten ein großer Wurf. Im parlamentarischen Verfahren durchläuft er aktuell alle Stationen.

Das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ hat die Erste Lesung im Deutschen Bundestag hinter sich. Bei der Debatte wurde mir klar, dass die Tragweite dieses Gesetzes noch nicht ausreichend bekannt ist:


Erstens schaffen wir eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für „Nullbeschäftiger“, also Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie wird 720 Euro im Monat pro Pflichtarbeitsplatz betragen. Wir haben in Deutschland derzeit etwa 44 300 Betriebe, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Wir setzen also einen massiven Anreiz zur Mehrbeschäftigung von Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt.


Zeitgleich gehen wir ein anderes Problem mit der Ausgleichsabgabe an. Wir nehmen erhebliche Mittel ein, die dazu dienen sollen, inklusive Arbeitsplätze den Anforderungen entsprechend einzurichten. Die Einrichtung läuft über Anträge bei den Integrationsämtern.


In der Vergangenheit scheiterte der Prozess häufig genau an dieser Stelle. Die Bearbeitungszeiten sind aufgrund der komplizierten Rechtsmaterie und der überlasteten Personalsituation in den Ämtern oftmals viel zu lang. Wir sagen jetzt: Das geht nicht mehr zulasten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Ist nach sechs Wochen keine Entscheidung getroffen, gilt die Genehmigungsfiktion und das Arbeitsverhältnis kann beginnen. So sorgen wir sowohl bei der Arbeitnehmerseite als auch der Arbeitgeberseite für Planungssicherheit.


Sie sehen, dieses Gesetz ist ein ganz wichtiger Beitrag, um die aktuelle Situation zu verbessern. Wir drehen an den Stellschrauben, die die Durchlässigkeit für Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Wir sind auf dem richtigen Weg.

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