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FREIHAUS 2020-8: Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen

Die Preise für medizinische Ausrüstungen haben sich allein seit den 1990er Jahren mehr als verdoppelt – der Einkommensteuer-Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen ist jedoch seit 1975 unverändert. Das wollen die Freien Demokraten ändern.



In 45 Jahren kann Vieles passieren. Doch eines ist seit 1975 nicht geschehen: Die Pauschbeträge in der Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung sind seit jeher nicht mehr angetastet worden. Hiervon betroffen sind allein 7,6 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr.

Dabei gäbe es aus meiner Sicht gute Gründe, endlich zu handeln. Allein seit den 1990er Jahren haben sich die Preise für medizinische Ausrüstungen und Geräte mehr als verdoppelt. Für die Freien Demokraten ist deshalb klar: Der Pauschbetrag muss endlich erhöht werden!


In unserem Antrag fordern wir, die Pauschbeträge gemäß § 33b Einkommensteuergesetz deutlich anzuheben und zu dynamisieren. So wollen wir nicht nur die längst überfällige Erhöhung vornehmen, sondern auch sicherstellen, dass Anpassungen künftig nicht mehr so lange auf sich warten lassen. Die aktuelle Regelung sieht zudem vor, dass Menschen mit einem GdB unter 50 bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Nachweis hierüber erbringen müssen. Diese Ungleichbehandlung wollen wir beenden und die Nachweispflicht ersatzlos streichen, sodass der Pauschbetrag künftig Menschen mit einem GdB ab 25 uneingeschränkt offensteht. Unseren vollständigen Antrag finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/189/1918947.pdf.


Auch die Bundesregierung hat den dringenden Handlungsbedarf inzwischen erkannt. SPD-Finanzminister Scholz hat deshalb im Juli eine Verdopplung der bisherigen Pauschbeträge angekündigt. Der Referentenentwurf aus seinem Haus liest sich dabei wie eine Kopie unseres Antrags. Denn neben der Erhöhung der Pauschbeträge fallen auch die Nachweispflichten bei einem GdB unter 50 weg. Nach dem Willen der Bundesregierung steht der Pauschbetrag demnächst Menschen mit einem GdB von mindestens 20 uneingeschränkt offen. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden.


Der Vorstoß des Bundesfinanzministers zeigt: Unsere Arbeit als konstruktive Opposition wirkt. Durch die Anpassung der Pauschbeträge werden viele Menschen mit Behinderungen endlich nicht nur finanziell, sondern auch von Bürokratie entlastet. Damit stärken wir nicht zuletzt auch ihre Teilhabe. Als Freie Demokraten werden wir uns auch weiterhin für eine Politik im Sinne der vielen Millionen Menschen mit Behinderungen stark machen.

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