„Bundesregierung und KfW stoßen mit ihrem Handeln vielen Familien vor den Kopf. Durch die kurzfristige Änderung der Förderungsbedingungen verlieren Familien, die schon eine Immobilie erworben haben, von heute auf morgen ihren Anspruch auf das Baukindergeld. Damit setzen Bundesinnenministerium und KfW nicht nur den Traum vom Eigenheim, sondern vor allem auch die finanzielle Sicherheit der Betroffenen aufs Spiel. Familienfreundliche Politik geht anders.“, so Jens Beeck (FDP).
Im konkreten Fall hatte sich eine Familie aus dem Emsland an den lokalen Abgeordneten gewendet. Ihr Antrag auf Baukindergeld war aufgrund der neuen Bedingungen abgelehnt worden, obwohl die Immobilie bereits erworben wurde, bevor die neuen Richtlinien am 2. Mai 2019 bekannt gegeben wurden. Beeck hatte sich daraufhin an die Bundesregierung gewendet.
FDP-Sozialexperte Beeck: „Mit ihrer Antwort zeigt die Bundesregierung, dass sie sich dem Anliegen der Familien nicht annehmen kann oder will. Unabhängig davon, ob die Änderung der Förderkriterien angebracht war, ist das ignorante Verhalten von Bundesinnenministerium und KfW nicht nachvollziehbar.“
Die Förderbedingungen für das Baukindergeld wurden zum 17. Mai 2019 geändert, die Änderungen am 2. Mai 2019 bekannt gegeben. Seitdem ist die Beantragung beim Erwerb einer Wohnimmobilie von Familienangehörigen in gerader Linie nicht mehr möglich. Da für eine Bewilligung des Baukindergeldes jedoch das Einzugsdatum maßgeblich ist und nicht der Zeitpunkt des Kaufs, verloren viele Familien, die vor dem 17. Mai 2019 die Immobilie gekauft, aber erst nach diesem Datum bezogen haben, kurzfristig ihren Förderungsanspruch.
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