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Biergartenkultur erhalten

"Wir wollen die Gängelung der Gastronomen im Teilzeit- und Befristungsgesetz beenden. Denn niemand soll wegen bürokratischer und unflexibler Regelungen vor verschlossenen Biergärten stehen", so Jens Beeck, FDP-Sozialexperte.


Jens Beeck vor dem Reichstagsgebäude.

In unserem Antrag, den wir nach der Sommerpause einbringen werden, fordern wir Freie Demokraten daher unter anderem, die Arbeit auf Abruf für Gastronomen wieder zu erleichtern und die Verdienstgrenze von Minijobbern endlich anzupassen.


"Nachdem die Bundesregierung vor kurzem selbst vor einem Gasthaussterben gewarnt hat, weil es zu wenig Fachkräfte gibt, ist es geboten, wenigstens mehr Flexibilität bei der Personalplanung in der Hauptsaison zu schaffen um die Arbeitsspitzen bei gutem Wetter aufzufangen", so Marcel Klinge, tourismuspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Im Freien betriebene Gaststätten sind aufgrund dieser besonderen Anforderungen in besonderen Maße darauf angewiesen, zeitlich flexibel auf schwankende Nachfrage reagieren zu können. Als Gesetzgeber sollten wir den Menschen – Gästen und ihren Gastgebern - dabei nicht im Wege stehen. Das typische saisonale Sommergeschäft durch besondere, erst kurzfristig erkennbare Arbeitsspitzen  sollten wir nicht behindern. Dies erfordert die Möglichkeit, schwankenden Arbeitszeiten abzubilden, insbesondere durch die sog. Arbeit auf Abruf (§ 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG).  


Über die letzten Jahre wurde immer wieder versäumt, die verdienten Lohnsteigerungen auch Minijobbern zugänglich zu machen - ihre Verdienstgrenze blieb starr. Obwohl die durchschnittlichen Löhne und Gehälter in Deutschland in den letzten sechs Jahren kontinuierlich gestiegen sind, ist die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (sog. Midijobs) seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 unverändert geblieben. Die derzeit geltenden starren Verdienstgrenzen lassen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung sowie an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zu. Aus Sicht der Freien Demokraten besteht hier eindeutig Handlungsbedarf. 


Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion ergänzt: "Alle freuen sich über steigende Löhne in den letzten Jahren, nur die Minijobber gehen dabei leer aus. Denn die Hinzuverdienstgrenze bleibt starr. Das ist unfair und leistungsfeindlich. Wer sitzt nicht gerne auch mal im Biergarten oder Café im Sommer draußen und freut sich unter freiem Himmel über die Sonne? Es wäre tragisch, wenn wir uns unsere Art zu genießen durch falsch verstandenen Arbeitnehmerschutz selbst nehmen würden."


Unsere konkreten Forderungen an die Bundesregierung:

Im § 12 TzBfG Ausnahmen für die Außengastronomie und Saisonbetriebe vorsieht, welche ermöglichen,

  • die Arbeitszeit während der jeweiligen Hochsaison abweichend von den Grenzen des § 12 Abs. 2 TzBfG abzurufen,

  • die Ankündigungsfrist während der Hochsaison von vier auf zwei Tage einvernehmlich zu verkürzen,

  • im Falle einer nicht vereinbarten Arbeitszeit, abweichend von § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG eine Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden in der Woche als vereinbart festzulegen;

die bisher starr ausgestalteten Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung oder Beschäftigung in der Gleitzone dynamisiert mit der Maßgabe, dass die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt und die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns festgelegt wird.


Über den Antag wurde unter anderem auf heute.de und in der HAZ berichtet:



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