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Beeck: „Wir brauchen einklagbares Recht“

„Barrierefreiheit ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die besten Regeln helfen jedoch nicht, wenn sie für Betroffene nicht einklagbar sind. Die Bundesregierung muss daher endlich Klarheit schaffen. Wir brauchen einklagbares Recht“, so der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck.



Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Barrierefreiheit in Europa geht hervor, dass die Bundesregierung bisher noch keine konkreten Pläne für ein subjektives, einklagbares Recht in Bezug auf die Regelungen des European Accessibility Acts (EAA) plant. Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.


Beeck: „Die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu stärken. Doch im Zweifel können die Rechte, die die Richtlinie Menschen mit Behinderungen gibt, nicht eingeklagt werden. Damit laufen wir Gefahr, dass die Richtlinie zu einem zahnlosen Tiger wird. Die Bundesregierung muss daher endlich Haltung zeigen und eine eindeutige Rechtsgrundlage schaffen.“

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