Der lokale FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Beeck setzt sich dafür ein, dass die Weitergabe von landwirtschaftlichen Betrieben an die nachfolgende Generation nicht an fehlendem Wohnraum für den Junglandwirt auf dem Hof scheitert.
„Die Landwirtschaft ist prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaften im Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Wenn wir unsere landwirtschaftliche Vielfalt auch künftig erhalten wollen, dürfen wir die Weitergabe von Betrieben an die nachfolgenden Generationen nicht erschweren. Sonst werden Junglandwirte von den Höfen vertrieben. Genau dies ist bei der derzeitigen Regelung der Fall, denn das Baugesetzbuch macht es Junglandwirten quasi unmöglich, eine eigene Wohnung auf ihrem Hof zu haben, während Eltern und Großeltern ebenfalls den Hof bewohnen“, so Beeck.
Laut den bisherigen Regelungen darf es auf Höfen kein sogenanntes Altenteilerhaus geben, wenn im Betriebsleiterwohnhaus bereits zwei getrennte Wohneinheiten vorhanden sind. So ist es kaum möglich, dass drei Generationen in verschiedenen Wohneinheiten auf einem Hof leben. Der Landrat der Grafschaft Bentheim, Uwe Fietzek, hatte sich deshalb auch an die Bundesministerin Klöckner sowie Bundesminister Seehofer sowie die lokalen Abgeordneten gewandt.
„Derzeit stehen vielerorts Generationenwechsel auf den Höfen an. Als Politik müssen wir daher jetzt die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Ich würde mir wünschen, dass auch Albert Stegemann die Hinweise des Landrates ernst nimmt und sich in der Union für entsprechende Änderungen des Baugesetzbuches stark macht. Bislang sind konstruktive Vorschläge bei der CDU jedoch leider immer auf taube Ohren gestoßen“, so Beeck abschließend.
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