Beschluss der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Die Corona-Pandemie stellt Deutschland und die gesamte Welt vor sehr große Herausforderungen. Der Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Virus und der Behandlung von Patienten wird dabei oberste Priorität eingeräumt. Daneben ist es aber erforderlich, Warenströme aufrecht zu erhalten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
Die Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft sind hochgradig spezialisiert und arbeitsteilig organisiert. Besonders im Obst- und Gemüsebau existieren enge Arbeits- und Zeitfenster, wie z.B. bei dem Anpflanzen von Setzlingen oder bei der Spargelernte. Die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Arbeitsprozesse reduziert nicht nur die Ernteverluste, sondern sie trägt zu einer Versorgung mit Lebensmitteln in ausreichender Menge und höchster Qualität bei. Die knapp 300.000 Saisonarbeitskräfte, die die körperlich anstrengenden Arbeiten Jahr für Jahr in Deutschland ausführen, stammen vornehmlich aus dem osteuropäischen Ausland. Die Tätigkeiten stellen für die Beschäftigen einen Großteil deren jährlichen Einkommens dar. Nur wenn deren Freizügigkeit unter Berücksichtigung infektionsvorbeugender Maßnahmen gewährleistet wird, können auch ungestörte Warenströme gewährleistet werden.
Weiterhin kommt es in Folge der Quarantänemaßnahmen und akuten Corona- Erkrankungen zu Arbeitsausfällen von Betriebsleitern und deren Angestellten. Im Bereich der Nutztierhaltung ist dies besonders kritisch, da eine angemessene Versorgung der Tiere gefährdet wird. Die Nichteinhaltung von Dokumentationsfristen zieht zudem empfindliche monetäre Sanktionen nach sich, während andere Betriebe Gefahr laufen, die Fristen zur Beantragung von Direktzahlungen ganz und gar zu verpassen.
Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation auf den landwirtschaftlichen Betrieben geht mit Auftragsrückgängen im Anlagen- und Maschinenbau einher. Hier drohen in absehbarer Zeit Produktionsrückgänge, die nicht zuletzt durch Einschränkungen bei ausländischen Zulieferbetrieben bedingt sind. Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitskapazitäten werden in anderen Branchen dringend benötigt. Hier ist die Bundesregierung gefordert, bürokratische Hürden abzubauen, um die Attraktivität einer Beschäftigung in der Landwirtschaft zu steigern.
Die kurzfristige Bereitstellung von Liquiditäts- und Überbrückungskrediten kann zwar wirtschaftliche Härten abfedern, jedoch verursachen die Tilgungsverpflichtungen langfristige Verschlechterungen der wirtschaftlichen Situation. Daher gilt es durch ein beherztes Agieren der Sozialversicherungsträger und Finanzämter einer solchen Verschlechterung a priori entgegen zu wirken.
In der derzeitigen Krisensituation wird wieder deutlich, dass die Agrar- und Ernährungswirtschaft ein Grundpfeiler für den sozialen Frieden im Land darstellt. Diesen Grundpfeiler gilt es durch eine Vielzahl von Sofortmaßnahmen zu stützen und von Regulierungen zu entlasten.
Wir fordern daher:
Beschlüsse zum Agrarpaket und zur Düngeverordnung bis auf weiteres auszusetzen, um zusätzliche regulative Belastungen für die Betriebe zu vermeiden.
Bis zur Entscheidung über ihr Verfahren alle Asylbewerber mit einer branchenunabhängigen Arbeitserlaubnis auszustatten.
Umgehend ein Krisentreffen der EU-Agrarminister einzuberufen, um die Freizügigkeit der (Saison-)Arbeitskräfte in der Land- und Ernährungswirtschaft unter Berücksichtigung epidemiologischer Vorsorgemaßnahmen mittels geeigneter Transit- und Rückkehrregelungen zu gewährleisten.
Priority-Lanes für (Saison-)Arbeitskräfte und Lastkraftwagen an den Grenzen einzuführen.
Die Lohnobergrenze bei sogenannten „Minijobs“ anzuheben und die Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitslose, Asylbewerber und Bezieher von Kurzarbeitergeld oder einer vorzeitigen Altersrente zu erhöhen.
Die 70-Tage-Regelung auf maximal 140 Tage auszuweiten, um Saisonarbeitskräften auch längerfristige Einsätze in der Landwirtschaft zu ermöglichen.
Für die aktuelle Saison im Obst- und Gemüsebau von der Antragspflicht zur Ausdehnung der zulässigen Arbeitszeit abzusehen und stattdessen den Saisonbetrieben Arbeitstage von max. 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche für einen Zeitraum von 3 Monaten zu genehmigen und Wochenend- sowie Feiertagsregelungen für diese Zeit auszusetzen.
Bereits bei Quarantäne-Anordnungen Betriebshelfer über die SVLFG zur Verfügung zu stellen und für eine ausreichende Anzahl einsatzbereiter Betriebshelfer zu sorgen, falls Landwirte Corona-bedingt ausfallen
Behördlicherseits Quarantäne-Anordnungen für Betriebe, bei denen die Mitarbeiter in getrennten Bereichen arbeiten (z.B. Betriebe mit Tierhaltung und Ackerbau), mit Augenmaß zu erteilen, anstatt den gesamten Betrieb zu schließen.
Die Sozialversicherungsträger zu befugen, bis zum 31.12.2020 Stundungen und Ratenzahlungen anzuwenden, um drohende Insolvenzen zu vermeiden
Unternehmen eine schnelle Liquiditäts-Soforthilfe seitens der zuständigen Finanzämter zur Verfügung zu stellen, indem eine "Negative Gewinnsteuer" ausgezahlt wird, bei der der letzte Steuerbescheid als Bemessungsgrundlage für die Liquiditätssoforthilfe dienen soll.
Die (Teil-)Vorauszahlung der Direktzahlungen aus Bundesrücklagen zu prüfen, um Insolvenzen zu verhindern und Liquidität zu gewährleisten.
Eine liquiditätswirksame steuerfreie Risikorücklage in der Land- und Forstwirtschaft einzuführen, um den wiederkehrenden Krisen in der Branche mittels Hilfe zur Selbsthilfe zu begegnen.
Dokumentations- und Antragsfristen (wie z.B. HI-Tier, Antibiotikadatenbank und Direktzahlungen) zu verlängern, um Arbeitsspitzen ausgleichen zu können
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