„Auch im Jubiläumsjahr des Grundgesetzes schafft die Bundesregierung kein echtes inklusives Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen. Bei der Streichung der Wahlrechtsausschlüsse schafft sie vielmehr massive Belastungen für die Angehörigen. Rechtssicherheit fehlt auch beim Bundesteilhabegesetz. Das fällt uns spätestens nächstes Jahr auf die Füße“, so Jens Beeck, teilhabepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.
„Anstatt die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung ersatzlos zu streichen, hat die Große Koalition neue Hindernisse im Gesetz verankert. Durch unklare Assistenzregelungen stellt sie Angehörige und Betreuer unter Generalverdacht“, so der FDP-Sozialexperte.
Kritik äußert Beeck zudem an der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt: „Durch die Vertragsfreiheit wird die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Die Bundesregierung hat es aber verpasst, viele wichtige Haftungsfragen zu klären. Das setzt Angehörige massiv unter Druck.“
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